Vereinbarung

- zur Bereitstellung von Infomaterial zum Jugendschutz
- zum Einsatz von Eintrittsbändern bei Veranstaltungen


  Der Veranstalter:
Name der Organisation
Name, Telefon, E-Mail und Adresse der Kontaktperson

 

  Die Veranstaltung:
Titel
Durchführungsdatum
Veranstaltungsort

 
  Kontaktperson  
     
     
     
     

  Der genannte Veranstalter ersucht die Suchtprävention der Bezirke Affoltern und Dietikon um die Ausrüstung mit folgenden Materialien zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze beim Alkohol- und Tabakverkauf an der oben erwähnten Veranstaltung:

  Rote Eintrittsbänder (keine alkoholischen Getränke unter 16 Jahren)

Anzahl:

  Gelbe Eintrittsbänder (keine gebrannten Wasser, Aperitife oder Alcopops unter 18 Jahren)

Anzahl:

  Grüne Eintrittsbänder (ab 18 Jahren alkoholische Getränke auf eigene Verantwortung)

Anzahl:

  Schild "Jugendschutzgesetze Alkohol und Tabak kombiniert" (29.5 x 19.5 cm) zur Platzierung am Verkaufsstand
der Text der beiden Versionen ist identisch

 
Farbe: gelb/rot
schwarz/pink

Anzahl:

Farbe: schwarz/pink
schwarz/pink


Anzahl:
  Kleber "Jugendschutzgesetze Alkohol und Tabak kombiniert" (11.9 x 7.8 cm) zur Platzierung am Verkaufsstand
der Text der beiden Versionen ist identisch
 
Farbe: gelb/rot
schwarz/pink

Anzahl:
Farbe: schwarz/pink
schwarz/pink


Anzahl:
  Schild „Jugendschutzgesetze zu Tabak“ (29.5 x 19.5 cm)  
Farbe: orange/blau
schwarz/pink


Anzahl:
  Kleber „Jugendschutzgesetze zu Tabak“ (11.9 x 7.8 cm)  
Farbe: orange/blau
schwarz/pink


Anzahl:
  Broschüre: Wenn Jugendliche Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen. Was Sie tun können, wenn Sie im Service oder Verkauf arbeiten (momentan vergriffen)

Anzahl:
  Broschüre: Jugendliche und Alkohol – Gesetzesbestimmungen und Grundregeln für Gastronomie und Detailhandel

Anzahl:
  Präventionskonzept für Festveranstalter (bis 5 Ex. kostenlos)

Anzahl:
  Flyer: Schulung für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften

Anzahl:
  Bestimmungen:
Die Bänder werden durch die Suchtprävention der Bezirke Affoltern und Dietikon an Veranstalter abgegeben, wenn die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:

 
 
 
 
  Folgender Ablauf beim Einsatz der Eintrittsbänder wird garantiert: